Bereits seit dem 01.01.2018 gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern. Grundsätzlich sollten diese in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren sowie in Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum montiert werden. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Für Neu- und Umbauten galt die Rauchmelderpflicht bereits seit 2013. Allerdings müssen diese Melder in 2023 gegen neue ausgetauscht werden. Zur Neuinstallation empfehlen sich zuverlässige Rauchmelder mit "Q"-Kennzeichen und mit fest eingebauter 10-Jahresbatterie. Das "Q" steht dabei europaweit für eine äußerst vertrauenswürdige und geprüfte Qualität.
Allgemein ist der Austausch installierter Rauchmelder laut Norm alle 10 Jahre verpflichtend - mit einer Übergangszeit von maximal sechs Monaten. Zudem sollten Rauchmelder einmal jährlich gewartet und ggf. gereinigt werden, damit die lebensrettende Funktion der Frühwarnung bei einem Brand gegeben ist.
Besuchen Sie uns im V-Baumarkt!
Unsere Mitarbeiter vor Ort stehen für weitere Fragen gerne bereit.